Hexenprozesse im Vest


 

Zuständig für die Hexenprozesse im Vest war das landesherrliche hohe Gericht der Erzbischöfe in Köln, mit Sitz auf der Horneburg. Dort war auch das Gefängnis. Wir haben aber auch Hinweise gefunden, dass Hexen im Quadenturm, einem Teil der Recklinghäuser Stadtmauer, inhaftiert waren. Der Rat der Stadt legte Wert darauf, dass Hexen aus dem Stadtgebiet von ihm verurteilt wurden. Ratsherren waren Schöffen, und den Vorsitz im Prozess führten die Bürgermeister. Bei den Kettenprozessen der Jahre 1588-89 war immer Rotger Steenwech als Bürgermeister beteiligt. Der Statthalter des Kurfürsten hatte die Todesurteile der Richter, die aus den Reihen der Stadträte bestimmt waren, zu bestätigen. Er hatte auch das Begnadigungsrecht. Die Prozessordnung war in der peinlichen (poena=Strafe) Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 festgelegt. Hier war geregelt unter welchen Umständen gefoltert werden durfte und wie oft die Folter anzuwenden war. Den Opfern wurden immer die gleichen, im "Hexenhammer" formulierten Fragen gestellt. Sie sollten den Umgang mit dem Teufel zugeben. Es musste ein Geständnis erwirkt werden. Um dieses Geständnis zu erreichen, wurde gefoltert. 

 Quelle: Gabriele Thiesbrummel u.a., Von Hexen und anderen Recklinghäuserinnen, S. 21ff.

Ralf-Peter Fuchs ,Hexenverfolgungen an Ruhr und Lippe. Die Nutzung der Justiz durch Herren und Untertanen, Münster 2004

 

 

Folgende Methoden wurden angewandt:

 

Methoden

Anwendung

 Wasserprobe

Dem Opfer wurde der rechte Arm und der linke

Fußknöchel und andersrum zusammen gebunden.

Dann wurde sie/er an einen Strick gebunden ins Wasser gelassen.

Der Strick wurde jedoch immer sehr kurz gehalten damit das Opfer auf dem Wasser trieb. Denn dann hatte das Wasser - das Zeichen

der Reinheit - sie abgewiesen und sie waren als Hexe oder Zauberer überführt.

Daumenschraube 

Die Finger, meist die Daumen, wurden zwischen zwei

horizontal liegende Eisenplatten gelegt. Nun konnten

je nach Lust des Scharfrichters zwei Schrauben an den Rändern enger gestellt und die Daumen gequetscht werden, bis das Blut unter den Fingernägeln hervorschoss.

 Streckbank

 Die "Hexe" wurde auf einen Tisch gelegt und an ihre Arme

und Beine wurden Seile gebunden. Dann wurde an diesen

mit einer Winde so stark gezogen, dass das Opfer überstreckt

wurde. Dabei konnten Sehnen reißen und sich von den Knochen

trennen.

 Seilwinde

 Das Opfer wurde beim Aufziehen durch ein Seil angehoben,

wodurch die Muskeln der Arme und Schulter extrem

überdehnt wurden.

Verbrennen

Dem Opfer wurde eine Fackel unter die Achseln gehalten. 

Wasserfolter

Dem Opfer wurde solange eine Flüssigkeit in den Hals

gegossen bis der Bauch platzte.

Spanischer Stiefel

Dem Opfer wurde ein Eisenstiefel mit nach innen

gerichteten Spitzen angezogen. Man hatte die Möglichkeit

ihn durch eine Winde enger zu schrauben bis sogar

die Knochen brachen. 

 

Die Daumenschrauben/Quelle:Heimatmuseum Westerholt
Die Daumenschrauben/Quelle:Heimatmuseum Westerholt
Seilwinde/ Quelle: klicke auf Bild
Seilwinde/ Quelle: klicke auf Bild
Quelle:Heimatmuseum Westeholt
Quelle:Heimatmuseum Westeholt

 

Viele starben durch die Folter, jedoch kamen manche erst durch Hinrichtung oder auf dem Scheiterhaufen ums Leben. Nur wenige wurden frei gesprochen. Außer mit dem Leben wurde auch noch in barer Münze bezahlt. Aus den Kellnereirechnungen des Vestes Recklinghausen:

"am 19. aprilis item 2 zauberschen von Marll, die eine, Gretgen, ein krupell, ..., aufs Waßer geworffen, darnach den 20.21. 22. peinlich gefragt, daruber 4 taghe, jeder 1/2 thlr., item an brandenwein. so der Scharprichter zu den zauberschen gebraucht, fur 5s.f.Colnisch 3.10s.2 1/2d...Am 3.maji die vurgen, kruppell Gretgen in der Hafftung gestorben, dem scharprichter, zu begraben 1/2 thlr.,f.11s. 5d."


thlr= Taler, s.=Schilling, d.= Denar (= ein zwölftel Schilling)

Der Quadenturm /Quelle: recklinghausen.de
Der Quadenturm /Quelle: recklinghausen.de